GAST 8736-2014 Sand für Bauarbeiten. Technische Spezifikationen (mit Änderung)

GAST 8736-2014 Sand für Bauarbeiten. Technische Spezifikationen (mit Änderung).

GAST 8736-2014

Gruppe Ж17

ZWISCHENSTANDARD

SAND FÜR BAUARBEITEN

Spezifikationen

Sand für Bauarbeiten. Spezifikationen

ISS 91.100.15

Datum der Einführung 2015-04-01


Vorwort

Tore, Grundprinzipien und Hauptverfahren der in GOST festgelegten Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung 1.0-2015 „Zwischenstaatliches Standardisierungssystem. Grundversorgung “und GOST 1.2-2015 „Zwischenstaatliches Standardisierungssystem. Zwischenstaatliche Standards, Regeln und Empfehlungen zur zwischenstaatlichen Normung. Entwicklungsregeln, Annahme, Erneuerung und Stornierung “

Daten zum Standard

1 ENTWICKELT vom bundesstaatlichen Einheitsunternehmen „Wissenschaftliches Forschungs- und Designinstitut für Extraktionsprobleme, Transport und Verarbeitung mineralischer Rohstoffe in der Baustoffindustrie“ (FSUE "Vnipiistromsyre")

2 VORGELEGT vom Technischen Komitee für Normung TC 465 "Konstruktion"

3 Vom Interstate Council zur Normung angenommen, Metrologie und Zertifizierung (Protokoll vom September 30, 2014 N 70-P)

Die Annahme stimmte ab:

Kurzname des Landes auf MK (ISO 3166) 004-97 Ländercode MK (ISO 3166) 004-97 Kurzbezeichnung der nationalen Normungsbehörde
Armenien AM Wirtschaftsministerium der Republik Armenien
Weißrussland DURCH Gosstandart der Republik Belarus
Kirgisistan KG Kirgisischer Standard
Moldawien MD Moldawien-Standard
Russland IM Rosstandart

4 im Auftrag des Bundesamtes für technische Regelung und Metrologie vom November 18, 2014 N 1641-St zwischenstaatlicher Standard GOST 8736-2014 ab April als nationaler Standard der Russischen Föderation eingeführt 1, 2015

5 GOST ERSETZEN 8736-93

6 AUFLAGE (Februar 2019) angepasst (ICS 10-2015)

Informationen zu den Änderungen dieser Norm werden im jährlichen Referenzindex „Nationale Normen“ veröffentlicht., und die Textänderungen und Ergänzungen - im monatlichen Informationsindex „Nationale Standards“. Im Falle einer Überarbeitung (Ersatz) Bei Aufhebung dieses Standards wird eine Benachrichtigung im monatlichen Informationsindex „Nationale Standards“ veröffentlicht.. Relevante Information, Benachrichtigung und Texte werden auch im Informationssystem für den allgemeinen Gebrauch veröffentlicht - auf der offiziellen Website der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet (www.gost.ru)

1 Umfang

Diese Norm gilt für natürliche Sande mit einer echten Korndichte 2.0 zu 2.8 g / cm3 und Mischungen aus natürlichem Sand und Sand aus den Sieben der Zerkleinerung, Entwickelt für die Verwendung als Füllstoffe für schwere, Licht, feinkörnig, poröse und silikatische Betone, Mörser, trockene Baumischungen, für die Vorrichtung der Sockel und Beschichtungen von Autostraßen und -geländen Flughafenpisten und Vorfeldern von Flugplätzen, Straßenränder, Herstellung von Dach- und Keramikmaterialien, Rückgewinnung, Verbesserung und Planung und andere Arten von Bauarbeiten.

Diese Norm gilt nicht für Sand, der das Zerkleinern von dichtem Berggestein beseitigt.

2 Normative Verweisungen

Diese Norm verwendet die behördlichen Verweise auf die folgenden internationalen Normen:

GAST 8267-93 Schotter und Kies aus dichten Bergrassen für Bauarbeiten. Spezifikationen

GAST 8735-88 Sand für Bauarbeiten. Testmethoden

GAST 25584-2016 Böden. Laborbestimmung des Filtrationskoeffizienten

GAST 30108-94 Material- und Produktbau. Bestimmung der spezifischen wirksamen Aktivität natürlicher Radionuklide

GAST 31424-2010 Materialien nichtmetallisches Bauen aus der Beseitigung des Zerkleinerns eines dichten Gesteinsberges bei der Herstellung von Schotter. Spezifikationen

Hinweis - Bei Verwendung dieser Norm zur Prüfung der Wirkung von Referenznormen im Informationssystem der allgemeinen Verwendung - auf der offiziellen Website der Bundesagentur für technische Vorschriften und Metrologie im Internet oder im jährlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht als im Januar 1 des laufenden Jahres, und die Ausgaben des monatlichen Informationsindex „Nationale Standards“ für das laufende Jahr. Wenn der Referenzstandard ersetzt wird (geändert), dann sollte die Verwendung dieser Norm durch Ersetzen geleitet werden (geändert) Standard. Wenn der Referenzstandard ersatzlos aufgehoben wird, dann die Situation, in der der angegebene Link in dem Umfang gilt, in dem dieser Link nicht betroffen ist.

3 Begriffe und Definitionen

Diese Norm wendet die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen an:

3.1 Sand: Natürliches anorganisches körniges Material mit einer Körnergröße von bis zu 5 mm, gebildet durch den natürlichen Abbau von Gesteinen und führt zur Entwicklung von Boulder-Kies-Sand, Kies-Sand und Sandablagerungen.

3.2 Sand angereichert mit: Natürliches anorganisches körniges Material mit einer Körnergröße von bis zu 5 mm, mit verbesserter Kornzusammensetzung und geringerem Gehalt an Staub- und Tonpartikeln, mit der Verwendung von speziellen Geräten erhalten.

3.3 abgestufter Sand: Natürliches körniges anorganisches Material, unter Verwendung spezieller Ausrüstung in zwei oder mehr Fraktionen aufgeteilt.

4 Technische Voraussetzungen

4.1 Sand, sauberer Sand mit abgestuftem Sand muss den Anforderungen dieser Norm entsprechen und gemäß den vom Hersteller genehmigten technischen Unterlagen hergestellt werden.

4.2 Hauptparameter und Größen

4.2.1 abhängig von der Kornzusammensetzung (siehe Tabelle 3) und der Gehalt an Staub- und Tonpartikeln (siehe Tabelle 4) Der Sand ist in zwei Klassen unterteilt:

Klasse I.;

Klasse II.

Abhängig von der Korngröße (Modulgröße) Sandklasse I und Klasse II sind in Gruppen unterteilt:

- Sandgrad I - vergrößerte Größe, groß, mittel und klein.

- Sandklasse II - Vergrößerung, groß, Mittel, klein, sehr klein, dünn und sehr dünn.

4.2.2 Jede Sandgruppe charakterisiert den Wert des Feinheitsmoduls des MC, in der Tabelle angegeben 1.

Tabelle 1

Eine Gruppe Sand Modulgröße MK
Erhöhte Größe SV. 3,0 zu 3,5
Groß 2,5 zu 3,0
Durchschnittlich 2,0 2,5
Klein 1,5 2,0
Sehr klein 1,0 1,5
Dünn 0,7 1,0
Sehr dünn Zu 0.7

(Änderung).

4.2.3 Vervollständige den restlichen Sand auf dem Sieb N. 063 muss mit den in der Tabelle angegebenen Werten übereinstimmen 2.

Tabelle 2

In Massenprozent

Eine Gruppe Sand Voller Rückstand auf Sieb N. 063
Erhöhte Größe SV. 65 zu 75
Groß 45 65
Durchschnittlich 30 45
Klein 10 30
Sehr klein Zu 10
Dünn Nicht reguliert
Sehr dünn
Hinweis - wie vom Hersteller mit dem Verbraucher in der Sandklasse II vereinbart, darf die Abweichung auf einem Sieb N vollständig ruhen 063 über, nicht mehr als ± 5%.

4.2.4 Inhalt der Sandkörner mit Korngröße über 10; 5 und weniger als 0.16 mm sollte die in der Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten 3. Für Sande zur Herstellung von Asphaltmischungen, der Gehalt an Körnern von weniger als 0.16 mm ist nicht standardisiert.

Tabelle 3

In Massenprozent

Klasse von Sand Eine Gruppe Sand Der Gehalt an Körnern der Größe
SV. 10 mm SV. 5 mm Weniger als 0.16 mm
ich Erhöhte Größe, groß und mittel 0,5 5 5
Klein 0,5 5 10
II Erhöhte Größe 5 20 10
Groß und mittel 5 15 15
Klein und sehr klein 0,5 10 20
Dünn und sehr dünn Nicht erlaubt Nicht reguliert

4.2.5 Inhalt im Sand, Staub- und Tonpartikel sowie Tonklumpen dürfen die in der Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten 4.

Tabelle 4

In Massenprozent

Klasse von Sand Eine Gruppe Sand Der Gehalt an Staub- und Tonpartikeln Der Gehalt an Ton in Klumpen
ich Erhöhte Größe, groß und mittel 2 0,25
Klein 3 0,35
II Erhöhte Größe, groß und mittel 3 0,5
Klein und sehr klein 5 0,5
Dünn und sehr dünn 10 1,0
Hinweis - Der Gehalt an Staub- und Tonpartikeln in der sehr feinen Sandklasse II ist nach Absprache mit dem Verbraucher zulässig 7% nach Gewicht.

4.2.6 Der angereicherte Sand zeichnet sich durch folgende Qualitätsindikatoren aus:

- Modulgröße;

- Kornzusammensetzung;

der Gehalt an Staub und Tonpartikeln, einschließlich Ton in Klumpen.

4.2.7 Der Feinheitsmodul von angereichertem Sand muss der Tabelle entsprechen 1.

4.2.8 Vervollständigen Sie den Rest des angereicherten Sandes auf dem Sieb N. 063 müssen den in der Tabelle angegebenen Werten entsprechen 2.

4.2.9 Angereicherter Sand auf der Kornzusammensetzung muss die Anforderungen für Sand der Klasse I mit erhöhter Größe erfüllen, groß, mittel und klein, sind in der Tabelle gezeigt 3.

4.2.10 Gradierter Sand kann in den folgenden Fraktionen hergestellt werden (oder Gemische davon):

- St.. 2.5 zu 5 mm;

Über 1.25 zu 2.5 mm;

Über 0.63 zu 1.25 mm;

St.. 0,315 zu 0,63 mm;

St.. 0.16-0,315 mm.

Erlaubt, Fraktionen von sortiertem Sand anderer Größen oder deren Gemische in den mit dem Verbraucher vereinbarten Verhältnissen auszugeben.

4.2.11 der Inhalt in den fraktionierten Sandkörnern größer als 5 mm, bestimmt über den Anteil von St. 2,5 zu 5 mm, sollte nicht überschreiten 5% nach Gewicht.

4.2.12 Der Gehalt in jeder Fraktion fraktionierter Sandkörner, die größer als die größte Abmessung des Granulats und kleiner als die kleinste Größe sind, sollte nicht überschreiten 5% nach Gewicht.

4.2.13 der Inhalt im fraktionierten Sand, Staub- und Tonpartikel sollten nicht überschreiten 1% nach Gewicht für einen Bruchteil St von 2.5 zu 5 mm und 1.5% für andere Fraktionen.

4.2.14 Sand, angereicherter Sand und abgestufter Sand, zur Verwendung als Zuschlagstoffe für Beton ausgelegt, muss gegen die chemische Wirkung von Zementalkalien beständig sein.

4.2.15 Maximal zulässiger Gehalt an schädlichen Bestandteilen und Verunreinigungen im Sand sowie in der Liste der Gesteine ​​und Mineralien, auf schädliche Bestandteile und Verunreinigungen zurückzuführen, sind in Anhang A angegeben.

4.2.16 Sande durch Behandlung mit Natriumhydroxidlösung (kolorimetrischer Test zur Bestimmung organischer Verunreinigungen nach GOST 8735) sollte der Lösung nicht die Farbe geben, die dem Farbstandard entspricht oder dunkler als dieser ist.

4.2.17 der Gehalt an Tonpartikeln, bestimmt durch die Methode des Quellens in Sand, Der Einsatz im Straßenbau muss den Anforderungen von GOST entsprechen 8735.

Der Wert des Filtrationskoeffizienten, der während des Sandtests nach GOST ermittelt wurde 25584.

4.2.18 Sande sollten keine kontaminierenden Fremdverunreinigungen enthalten.

4.2.19 Es ist möglich, Gemische aus natürlichem Sand und Sand aus den Sieben der Zerkleinerung nach GOST zu liefern 31424 wenn der Inhalt nicht länger als 20% nach Gewicht, wobei die Mischung den Anforderungen dieser Norm entsprechen muss.

Es ist möglich, Gemische aus Natursand und Sand aus den Sieben der Zerkleinerung nach GOST zu liefern 31424 wenn der Inhalt von mehr als 20% nach Gewicht, wobei die Mischung den Anforderungen von GOST entsprechen muss 31424.

Der Sand der Eliminierungen des Zerkleinerns in der Zusammensetzung der Gemische, mit einer wahren Dichte der Körner mehr als 2.8 G / cm3 oder enthält Körner von Steinen und Mineralien, auf schädliche Bestandteile zurückzuführen, die über ihren zulässigen Gehalt hinausgehen, oder enthält verschiedene schädliche Komponenten, die für bestimmte Arten von Bauarbeiten gemäß normativen und technischen Dokumenten freigegeben werden, die gemäß dem festgelegten Verfahren entwickelt wurden, und koordiniert mit Fachleuten auf dem Gebiet der Korrosionslabors.

(Änderung).

4.2.20 Der Hersteller muss auf Kundenwunsch die folgenden Eigenschaften des Sandes angeben, montierte geologische Erkundung:

- mineralogische und petrographische Zusammensetzung, Angabe der Gesteine ​​und Mineralien, die auf die schädlichen Bestandteile und Verunreinigungen zurückzuführen sind;

- den Gehalt an organischen Verunreinigungen;

die wahre Dichte der Sandkörner.

4.3 Strahlenhygienische Bewertung

Sande sollten der strahlungshygienischen Bewertung unterzogen werden, deren Ergebnisse bestimmen den Anwendungsbereich. Sand wird in Abhängigkeit von den Werten der spezifischen wirksamen Aktivität der natürlichen Radionuklide Aeff verwendet:

- Aeff zu 370 Bq / kg in neu gebauten Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden;

- Aeff St. 370 zu 740 Bq / kg für den Straßenbau im Gebiet von Siedlungen und Gebieten mit vielversprechender Entwicklung, und auch beim Bau von Industriegebäuden und -konstruktionen;

- Aeff St.. 740 zu 1500 Bq / kg im Straßenbau außerhalb der Siedlungen.

Wenn erforderlich, die im Staatsgebiet geltenden nationalen Vorschriften, Der Wert der spezifischen wirksamen Aktivität natürlicher Radionuklide kann innerhalb der oben angegebenen Grenzen geändert werden.

5 Akzeptanzregeln

5.1 Sand, angereicherter Sand und abgestufter Sand müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

5.2 Um die Qualität des Sandes zu überprüfen, bereicherte und fraktionierte die Sande gemäß den Anforderungen dieser Norm, Durchführung von Abnahmetests und regelmäßigen Tests.

5.3 Die Abnahmeprüfung im Werk erfolgt täglich durch Prüfung der gemäß GOST ausgewählten Fugensandersatzproben 8735.

Während der Abnahme wird die Inspektion feststellen:

- Kornstruktur;

- den Gehalt an Staub- und Tonpartikeln;

- der Tongehalt in Klumpen;

- das Vorhandensein kontaminierender Verunreinigungen.

5.4 regelmäßige Tests der Sande bestimmen:

- einmal pro Quartal Schüttdichte (Schüttdichte mit Feuchtigkeit während des Versands definieren, falls erforderlich) und das Vorhandensein von organischen Verunreinigungen (Huminstoffe);

- einmal im Jahr und wann immer Sie die Eigenschaften der entwickelten Rasse ändern, wahre Dichte der Körner, der Gehalt an Gesteinen und Mineralien, auf schädliche Bestandteile und Verunreinigungen zurückzuführen, spezifische wirksame Aktivität natürlicher Radionuklide.

Die regelmäßige Überwachung der spezifischen wirksamen Aktivität natürlicher Radionuklide wird in spezialisierten Laboratorien durchgeführt, in der vorgeschriebenen Weise für das Recht zur Durchführung von gammaspektrometrischen Tests oder strahlungsmetrischen Laboratorien von Aufsichtsbehörden akkreditiert.

In Ermangelung einer Datenexploration bei der strahlungshygienischen Bewertung der Lagerstätte und dem Abschluss der Klasse Peskov, Der Hersteller führt die strahlungshygienische Bewertung der entwickelten Gesteinsabschnitte und die schnelle Methode direkt in der Mine oder in den Lagern der fertigen Produkte durch (Karte des Alluviums) in Übereinstimmung mit den Anforderungen von GOST 30108.

5.5 Annahme und Lieferung von Sand, angereicherter Sand und abgestufter Sand, durchgeführt von den Parteien.

Die Partei glaubt, dass die Menge an Sand gleichzeitig im Liefervertrag installiert und in einem Zug oder in einem Schiff an einen Verbraucher verschifft wurde. Wenn Sie per Straßentransport per Partei versenden, glauben Sie an die Menge Sand, die an einem Tag an einen Verbraucher geliefert wird.

(Änderung).

5.6 Die Auswahl und Vorbereitung der Sandproben für die Qualitätskontrolle im Werk erfolgt gemäß den Anforderungen von GOST 8735.

5.7 Der Verbraucher muss bei der Überwachung der Sandqualität die 5.8-5.11, die Reihenfolge der Probenahme. Bei unbefriedigenden Ergebnissen der Kontrolle wird die Kornzusammensetzung überprüft, Der Gehalt an Staub- und Tonpartikeln sowie Tonklumpen in der Sandcharge wird nicht akzeptiert.

5.8 Die Anzahl der Punktproben, die zur Qualitätskontrolle von Sand in jeder geprüften Charge entnommen wurden, je nach Chargenvolumen darf nicht kleiner sein als:

wenn das Volumen der Partei 350 m3 10;
Über 350 bis zu 700 m3 15;
Über 700 m3 20.

Von Punktproben, um die kombinierte Probe zu erhalten, Charakterisierung der kontrollierten Charge. Mittelwertbildung, Die Reduktion und Probenvorbereitung erfolgt nach GOST 8735.

5.9 Zur Qualitätskontrolle überprüfen Sie den Sand, der auf der Schiene verschifft wird, Beim Entladen der Wagen aus einem Sandstrom auf Förderbändern, mit denen sie zum Lager des Verbrauchers transportiert werden, werden Stichproben entnommen. Wählen Sie beim Entladen des Fahrzeugs fünf Stichproben in gleichen Zeitintervallen aus. Die Anzahl der Autos wird basierend auf der gewünschten Anzahl von Punktproben gemäß bestimmt 5.8. Autos auf Anweisung des Verbrauchers genommen. Wenn die Partei aus einem Wagen besteht, Wählen Sie beim Entladen fünf Stichproben aus, aus denen die kombinierte Probe besteht.

Wenn der Förderbandtransport beim Entladen nicht gilt, Stichproben werden direkt aus den Autos entnommen. Für diesen Zweck, Die Oberfläche des Sandes im Wagen ist eben und in den Probenahmestellen graben Brunnen mit einer Tiefe von 0.2-0.4 m Probenahmepunkte sollten sich in der Mitte und an vier Ecken des Fahrzeugs befinden, Der Abstand von den Seiten des Fahrzeugs zu den Probenahmepunkten sollte mindestens betragen 0.5 m. Proben aus Brunnen nahmen die Schaufel weg, Bewegen Sie es entlang der Wände der Brunnen nach oben.

5.10 Überprüfen Sie als Referenz die Qualität des vom Wassertransport gelieferten Sandes, Beim Entladen von Schiffen werden Stichproben entnommen. Bei Verwendung der Entladebandförderer werden nach gleichen Zeitintervallen Punktproben aus einem Sandstrom auf den Förderbändern entnommen. Während des Entladens des Schiffs greifen Kräne, Stelle, In regelmäßigen Abständen werden Schaufelproben entnommen, um sie direkt von der neu gebildeten Sandoberfläche im Schiff zu entladen, nicht das Loch.

Überprüfen Sie als Referenz den Sand, der von Schiffen aussteigt, und legen Sie eine Karte der Alluvium-Baggermethode auf, Stichproben werden gemäß GOST entnommen 8735, Absatz 2.9.

5.11 Zur Qualitätskontrolle von Sand, auf der Straße verschifft, Beim Entladen der Autos werden Stichproben entnommen.

Bei Verwendung beim Entladen von Sandbandförderern werden Punktproben aus dem Sandstrom auf dem Förderer entnommen. Nehmen Sie während des Entladens jedes Autos eine Einzelpunktprobe. Die Anzahl der Autos wird basierend auf der gewünschten Anzahl von Punktproben bestimmt 5.8. Autos wählen auf Anweisung des Verbrauchers.

Wenn die Partei weniger als zehn Autos ist, In jedem Fahrzeug wurden Sandproben entnommen.

Wenn der Förderertransport beim Entladen von Autos nicht benutzt wird, Stichproben werden direkt aus Fahrzeugen entnommen. Die Oberfläche des Sandes im Auto selbst in der Mitte der Karosserie gräbt das Loch bis zu einer Tiefe von 0.2-0.4 m Aus dem Loch der Sandprobe die Schaufel wegnehmen, Bewegen Sie es entlang der Wand des Lochs nach oben.

5.12 Die Sandmenge wird durch das Volumen oder die Masse bestimmt. Sandmessung in Autos, Boote oder Autos.

Der Sand wird in Wagen oder Autos verschifft, auf einer Fahrzeugwaage gewogen. Viel Sand, Versand in Schiffen zur Bestimmung des Schiffszuges.

Die Sandmenge von Masseneinheiten zu Volumeneinheiten, gezählt durch die Werte der Schüttdichte des Sandes, bestimmt durch seine Luftfeuchtigkeit während des Versands. Der Vertrag für die Lieferstelle hat im Einvernehmen der Parteien den geschätzten Feuchtigkeitsgehalt des Sandes festgelegt.

5.13 Der Hersteller muss jeder Sandcharge ein Qualitätsdokument beifügen, das Sie angeben:

- den Namen des Herstellers und seine Adresse;

- Nummer und Datum der Ausstellung des Dokuments;

- Name und Anschrift des Verbrauchers;

- die Chargennummer, Name und Menge des Materials;

- Zahlenrutsche, und Fahrzeuge;

- Kornzusammensetzung von Sand, angereicherter Sand;

- Kornmischungen oder Fraktionen mit schmalen Fraktionen (für abgestuften Sand);

- den Gehalt an Staub- und Tonpartikeln, Tonklumpen;

- den Gehalt an gefährlichen Bestandteilen und Verunreinigungen;

- das Vorhandensein kontaminierender Verunreinigungen;

Schüttdichte und Filtrationskoeffizient (auf Wunsch des Verbrauchers) im Sand, angereicherter Sand;

- spezifische wirksame Aktivität natürlicher Radionuklide;

- die Bezeichnung dieser Norm.

6 Testmethoden

6.1 Die Sandprüfung erfolgt nach GOST 8735.

6.2 der Filtrationskoeffizient von Sand und angereichertem Sand für den Straßenbau, wird nach GOST bestimmt 25584.

6.3 der Gehalt an Tonpartikeln durch die Methode des Quellens in Sand, im Straßenbau eingesetzt, wird nach GOST bestimmt 8735.

6.4 Die spezifische effiziente Aktivität natürlicher Radionuklide wird gemäß GOST bestimmt 30108.

6.5 Beständigkeit von Sanden gegen die Auswirkungen schädlicher Bestandteile und Verunreinigungen nach GOST 8735 für die mineralogisch-petrographische Zusammensetzung und den Gehalt an gefährlichen Bestandteilen und Verunreinigungen.

7 Transport und Lagerung

7.1 Transport

7.1.1 Sand, angereicherter Sand und abgestufter Sand werden mit der Eisenbahn transportiert, Wasser- und Autotransport gemäß den für den Transport einer bestimmten Art geltenden Beförderungsvorschriften.

7.1.2 Trockensortierter Sandtransporter als separate Fraktionen oder Gemische von Spezialfahrzeugen (Zement-LKWs, Kapseln und andere Transportmittel zum Schutz vor Feuchtigkeit und dem Eindringen von Verunreinigungen).

Die zulässige Feuchtigkeit von Sand wird vom Verbraucher bestimmt, daher muss der Bereich des zulässigen Feuchtigkeitsgehalts innerhalb liegen 0.1% zu 0.5% nach Gewicht, sofern in anderen Vorschriften nicht anders angegeben.

7.2 Lager

7.2.1 Sand und angereicherter Sand werden im Lager des Herstellers und des Verbrauchers gelagert, um sie vor Kontamination zu schützen.

7.2.2 Trocken abgestufter Sand sollte in trockenen Innenbereichen oder in geschlossenen Behältern gelagert werden (Silos), ohne Feuchtigkeit und Verunreinigungen.

7.2.3 Beim Versand und der Lagerung von angereichertem Sand und Sand im Winter sollte der Hersteller Maßnahmen ergreifen, um Smershevtsy zu verhindern (Schaufeln, Umgang mit speziellen Lösungen, etc.).

Anhang A (verpflichtend). Der zulässige Gehalt an schädlichen Bestandteilen und Verunreinigungen

Anhang A
(erforderlich)

Der zulässige Gehalt an Gesteinen und Mineralien, zurückzuführen auf schädliche Bestandteile und Verunreinigungen im Sand, der als Zuschlagstoff für Beton und Mörtel verwendet wird, darf die folgenden Werte nicht überschreiten:

- amorphe Kieselsäuresorten, löslich in Alkalien (Chalzedon, Opal, Feuerstein, etc.), - nicht mehr als 50 mmol / l;

- Schwefel, Sulfide, außer Pyrit (Markasit, Pyrrhotit, etc.), und Sulfate (Gips, Anhydrit, etc.) in SO3 - nicht mehr als 1.0%; Pyrit in SO3 - nicht mehr als 4% nach Gewicht;

- Glimmer ist nicht mehr als 2% nach Gewicht;

Halogenidverbindungen (Halit, Sylvit, etc.), einschließlich wasserlöslichem Chlorid, berechnet als Chlorion - nicht mehr als 0.15% nach Gewicht;

- Kohle - nicht mehr als 1% nach Gewicht;

- organische Substanz (Huminsäure) - weniger Menge, die die Lösung von Natriumhydroxid ergibt (kolorimetrischer Test nach GOST 8267) Farbe, entsprechende Farbe der Referenz oder dunkler dieser Farbe. Die Verwendung von Sand, der diese Anforderung nicht erfüllt, ist nur zulässig, nachdem positive Testergebnisse von Sand im Beton oder Mörtel hinsichtlich der Eigenschaften der Haltbarkeit vorliegen.

Der zulässige Gehalt des Zeolithen, Graphit, Ölschiefer wird auf der Grundlage von Untersuchungen zum Einfluss von Sand auf die Haltbarkeit von Beton oder Mörtel eingestellt.