GAST 31450-2013 Milch trinken. Technische Spezifikationen (mit Änderung)

GAST 31450-2013 Milch trinken. Technische Spezifikationen (mit Änderung)

GAST 31450-2013

Gruppe H17

ZWISCHENSTANDARD

MILCH TRINKEN

Spezifikationen

Milch trinken. Spezifikationen

ISS 67.100.10

Datum der Einführung 2014-07-01


Vorwort

Tore, Grundprinzipien und Hauptverfahren für Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung wurden in GOST festgelegt 1.0-92 „Zwischenstaatliches Standardisierungssystem. Grundversorgung “und GOST 1.2-2009 „Zwischenstaatliches Standardisierungssystem. Zwischenstaatliche Standards, Regeln und Empfehlungen zur zwischenstaatlichen Normung. Entwicklungsregeln, Annahme, Anwendung, Erneuerung und Stornierung “

Daten zum Standard

1 ENTWICKELT von der staatlichen wissenschaftlichen Einrichtung Allrussisches Forschungsinstitut für Milchindustrie, Russische Akademie der Agrarwissenschaften (GNU VNIMI RAAS)

2 geändert durch das Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie (Rosstandart)

3 Vom Interstate Council zur Normung angenommen, Metrologie und Zertifizierung (Protokoll vom Juni 7, 2013 Nein. 43)

Die Annahme stimmte ab:

Kurzname des Landes auf MK (ISO 3166) 004-97 Ländercode MK (ISO 3166) 004-97 Kurzbezeichnung der nationalen Normungsbehörde
Aserbaidschan DAS Azstandart
Kasachstan KZ Gosstandart der Republik Kasachstan
Kirgisistan KG Kirgisischer Standard
Russland IM Rosstandart
Usbekistan ZU Uzstandard

(Änderung. ICS N. 7-2019).

4 im Auftrag der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie vom Juni 28, 2013 Nein. 268-St zwischenstaatlicher Standard GOST 31450-2013 ab Juli als nationaler Standard der Russischen Föderation eingeführt 1, 2014

5 ZUM ERSTEN MAL EINGEFÜHRT

6 Dieser Standard wurde basierend auf der Anwendung von GOST R entwickelt 52090-2003

Informationen zu den Änderungen dieser Norm werden im jährlichen Referenzindex „Nationale Normen“ veröffentlicht., und die Textänderungen und Ergänzungen - im monatlichen Informationsindex „Nationale Standards“. Im Falle einer Überarbeitung (Ersatz) Bei Aufhebung dieses Standards wird eine Benachrichtigung im monatlichen Informationsindex „Nationale Standards“ veröffentlicht.. Relevante Information, Benachrichtigung und Texte werden auch im Informationssystem für den allgemeinen Gebrauch veröffentlicht - auf der offiziellen Website der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet

GEÄNDERT, veröffentlicht in der IUS N. 7, 2019.

1 Umfang

Diese Norm gilt für Verpackungen, die nach der Wärmebehandlung in Verbraucherbehältern verpackt oder in der Verbraucherverpackung mit Trinkmilch wärmebehandelt werden (im Folgenden - das Produkt) aus roher Kuhmilch und/oder Milchprodukten, und zur direkten Verwendung als Lebensmittel bestimmt.

Diese Norm gilt nicht für das Trinken von angereicherter Milch.

Bedarf, Gewährleistung der Sicherheit des Produkts, wie in dargelegt 5.1.4, 5.1.5, die Qualitätsanforderungen in 5.1.2, 5.1.3, Kennzeichnungsanforderungen in 5.3.

2 Normative Verweisungen

Diese Norm verwendet die behördlichen Verweise auf die folgenden internationalen Normen:

GAST 8.579-2002 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge der verpackten Waren in Verpackungen jeglicher Art in ihrer Herstellung, Verpackung, Verkauf und Import

GAST 2493-75 Reagenzien. Kaliumphosphat Dinatrium 3-Wasser. Spezifikationen

GAST 3622-68 Milch und Milchprodukte. Probenahme und Vorbereitung für die Prüfung

GAST 3623-73 Milch und Milchprodukte. Methoden zur Bestimmung der Pasteurisierung

GAST 3624-92 Milch und Milchprodukte. Titrimetrische Methoden zur Bestimmung des Säuregehalts

GAST 3625-84 Milch und Milchprodukte. Methoden zur Bestimmung der Dichte

GAST 4172-76 Reagenzien. Natriumdinatriumphosphat 12-Wasser. Spezifikationen

GAST 5538-78 Reagenzien. Kaliumcitrat 1 Wasser. Spezifikationen

GAST 5867-90 Milch und Milchprodukte. Methoden zur Fettbestimmung

GAST 8218-89 Milch. Die Methode zur Bestimmung der Reinheit

GAST 9225-84 Milch und Milchprodukte. Methoden der mikrobiologischen Analyse

GAST 14192-96 Kennzeichnung der Ladung

GAST 15846-2002 Produkte, die in den hohen Norden und in gleichgestellte Gebiete geschickt werden. Verpackung, Markierung, Transport und Lagerung

GAST 22280-76 Reagenzien. Natriumcitrat 5,5-Wasser. Spezifikationen

GAST 23452-72 Milch und Milchprodukte. Methoden zur Bestimmung der Restmengen von Organochlor-Pestiziden

GAST 23285-78 Transportpakete für Lebensmittel und Glasbehälter. Spezifikationen

GAST 23327-98 Milch und Milchprodukte. Die Methode zur Messung des Massenanteils des gesamten Kjeldahl-Stickstoffs und zur Bestimmung des Massenanteils des Proteins

GAST 25228-82 Milch und Sahne. Die Methode zur Bestimmung der thermischen Stabilität der Probe für Alkohol

GAST 25776-83 Die Produkte sind verpackt und in Verbraucherverpackungen. Gruppenverpackung in Schrumpffolie

GAST 26663-85 Transportpakete. Formation auf flachen Paletten. Allgemeine technische Anforderungen

GAST 26754-85 Milch. Methoden zur Temperaturmessung

GAST 26809-86 Milch und Milchprodukte. Akzeptanzregeln, Methoden zur Probenahme und Vorbereitung der Proben für die Analyse

GAST 28283-89 Kuhmilch. Methode zur sensorischen Bewertung von Geruch und Geschmack

GAST 26927-86 Rohstoffe und Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung von Quecksilber

GAST 26932-86 Rohstoffe und Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung von Blei

GAST 26933-86 Rohstoffe und Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung von Cadmium

GAST 30178-96 Rohstoffe und Lebensmittel. Atomabsorptionsmethode zur Bestimmung toxischer Elemente

GAST 30347-97 Milch und Milchprodukte. Methoden zur Bestimmung von Staphylococcus aureus

GAST 30519-97 Lebensmittel. Methode zum Nachweis von Bakterien der Gattung Salmonella

GAST 30538-97 Lebensmittel. Methode zur Bestimmung toxischer Elemente durch Atomemission

GAST 30711-2001 Lebensmittel. Methoden zum Nachweis und zur Bestimmung der Aflatoxine B1 und M1

GAST 31449-2013 Kuhmilch roh. Spezifikationen

Hinweis - Bei Verwendung dieser Norm zur Prüfung der Wirkung von Referenznormen im Informationssystem der allgemeinen Verwendung - auf der offiziellen Website der Bundesagentur für technische Vorschriften und Metrologie im Internet oder im jährlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht als im Januar 1 des laufenden Jahres, und die Ausgaben des monatlichen Informationsindex „Nationale Standards“ für das laufende Jahr. Wenn der Referenzstandard ersetzt wird (geändert), dann sollte die Verwendung dieser Norm durch Ersetzen geleitet werden (geändert) Standard. Wenn der Referenzstandard ersatzlos aufgehoben wird, dann die Situation, in der der angegebene Link in dem Umfang gilt, in dem dieser Link nicht betroffen ist.

3 Begriffe und Definitionen

Diese Norm wendet den folgenden Begriff mit der entsprechenden Definition an:

3.1 Milch trinken: Milchprodukt mit einem Fettmassenanteil von weniger als 10%, einer Wärmebehandlung unterzogen, zumindest Pasteurisierung, ohne den Zusatz von trockenen Milchprodukten und Wasser, verpackt in Verbraucherverpackungen.

4 Einstufung

4.1 Produkt abhängig von Rohmilchprodukten:

aus Vollmilch;

- normalisierte Milch;

- Magermilch.

4.2 Produkt 4.1, abhängig von der Art der Wärmebehandlung werden wie folgt aufgeteilt:

auf pasteurisiert;

- geschmolzen;

- sterilisiert;

- Ultrapasteurisierung.

5 Technische Voraussetzungen

5.1 Schlüsselindikatoren und Merkmale

5.1.1 die Produktherstellung gemäß den Anforderungen von [1] dieser Norm auf technologische Anweisungen, Einhaltung der hygienischen Anforderungen der Milchindustrie, im Hoheitsgebiet eines Staates tätig sein, der den Standard akzeptiert hat.

5.1.2 Entsprechend den organoleptischen Eigenschaften muss das Produkt den Anforderungen der Tabelle entsprechen 1.

Tabelle 1

Name des Indikators Merkmal
Aussehen Undurchsichtige Flüssigkeit. Für Produkte mit einem Fettmassenanteil von mehr als 4.7%, das leichte Saugen von Fett, unter Rühren verschwinden
Konsistenz Flüssigkeit, homogenes Nyahuka, leicht viskos. Ohne Eiweißflocken und verwickelte Fettklumpen
Schmecken und riechen Typisch für Milch, ohne fremde Geschmäcker und Gerüche, mit nur einem Hauch von Kochen. Für gebackene und sterilisierte Milch ausgeprägter Siedegeschmack. Erlaubt süßen Geschmack
Farbe Weiß, erlaubt mit einem bläulichen Schimmer für Magermilch, leichte Creme für sterilisierte Milch, cremige Farbe zu backen

5.1.3 physikalisch-chemische Parameter Das Produkt muss den in der Tabelle angegebenen Normen entsprechen 2.

Tabelle 2

Name des Indikators Der Wert des Index für ein Produkt mit einem Massenanteil an Fett, %, nicht weniger
fettfrei, weniger als 0.5 0,5; 1,0 1,2; 1,5; 2,0; 2,5 2,7; 2,8; 3,0; 3,2; 3,5; 4,0; 4,5 4,7; 5,0; 5,5; 6,0; 6,5; 7,0; 7,2; 7,5; 8,0; 8,5; 9,0; 9,5
Dichte, kg / m3, nicht weniger 1030 1029 1028 1027 1024
Massenanteil an Protein, %, nicht weniger 3,0
Säure, ° T., nicht mehr 21 20
Massenfraktion trockener Magermilchfeststoffe (SNF), %, nicht weniger 8,2
Phosphatase oder Peroxidase (zum pasteurisieren, Ghee und UHT-Produkt, ohne aseptische Abfüllung) Nicht erlaubt
Gruppe der Reinheit, nicht weniger ich
Die Temperatur des Produkts, um das es im Unternehmen geht, ° C.:
- pasteurisiert und Ghee, UHT (ohne aseptische Abfüllung); 4± 2
- UHT (mit aseptischer Abfüllung) und sterilisiert Von 2 zu 25 inkl.
Hinweis - Für ein Produkt aus Vollmilch, Massenanteil an Fett im technologischen Satz des Anwenders in Form eines Bereichs von Istwerten (d.h.….zu….”, %).

5.1.4 Zulässige Gehalte an potenziell gefährlichen Stoffen (giftige Elemente, Mykotoxine, Dioxine, Melamin, Antibiotika, Pestizide, Radionuklide) im Produkt darf die Anforderungen nicht überschreiten [1].

5.1.5 der zulässige Gehalt an Mikroorganismen (QMAFAnM, Coliforme, Pathogene Mikroorganismen, einschließlich Salmonellen, Staphylokokken, S. aureus Listeria L.. Monocytogene) Bei pasteurisierter Schmelze und Ultrapasteurisierung ohne aseptische Abfüllung der Produkte dürfen die Anforderungen nicht überschritten werden [1].

5.1.6 Sterilisierte und sowohl UHT- als auch ESL-Produkte mit aseptischen Füllprodukten müssen die festgelegten Anforderungen an die industrielle Sterilität erfüllen [1].

5.2 Anforderungen an Rohstoffe

5.2.1 Zur Herstellung von geschmolzenem und pasteurisiertem Produkt verwendet:

- die rohe Kuhmilch nach GOST 31449 sowie normative und technische Dokumente, die im Hoheitsgebiet von Staaten tätig sind, die die Norm übernommen haben;

- Magermilch - Rohstoffe in den normativen und technischen Dokumenten des Hoheitsgebiets der Staaten, die die Norm übernommen haben;

Sahne - der Rohstoff für die normativen und technischen Dokumente, die im Hoheitsgebiet der Staaten tätig sind, die die Norm übernommen haben;

die Buttermilch, die bei der Herstellung von Butteröl durch normative und technische Dokumente gewonnen wird, die im Hoheitsgebiet von Staaten tätig sind, die die Norm übernommen haben.

5.2.2 Zur Herstellung von sterilisierten und UHT-Produkten verwendet:

- die rohe Kuhmilch nach GOST 31449 sowie normative und technische Dokumente, die im Hoheitsgebiet von Staaten tätig sind, die die Norm übernommen haben, Säure nicht mehr als 18,0 ° T., mit dem Gehalt an somatischen Zellen ist nicht mehr als 500 Tausend / cm3, Die Temperaturbeständigkeitsprobe für Alkohol liegt laut GOST nicht unter der dritten Gruppe 25228;

- Magermilch - Rohstoffe in den normativen und technischen Dokumenten des Hoheitsgebiets der Staaten, die die Norm übernommen haben;

Sahne - der Rohstoff für die normativen und technischen Dokumente, die im Hoheitsgebiet der Staaten tätig sind, die die Norm übernommen haben;

- Buttermilch, die bei der Herstellung von süßer Sahnebutter beim Hersteller des Produkts gewonnen wird, im Hoheitsgebiet der Staaten, die die Norm übernommen haben, geltende regulatorische und technische Instrumente, die Säure von nicht mehr als 17 ° T..

Für sterilisierte und UHT-Produkte dürfen Salzstabilisatoren verwendet werden:

- Natriumcitrat 5,5-Wasser nach GOST 22280;

- Kaliumcitrat Translesanas 1-Wasser nach GOST 5538;

- Kaliumphosphat-Dinatrium-3-Wasser nach GOST 2493;

- Natrium von Dinatriumphosphat 12-Wasser nach GOST 4172.

5.2.3 Die zur Herstellung der Produktsicherheitsindikatoren verwendeten Rohstoffe müssen den Anforderungen entsprechen [1].

5.2.4 erlaubt die Verwendung ähnlicher heimischer Rohstoffe und andere Produktion sind in Bezug auf Qualität und Sicherheit nicht minderwertig in 5.2.1-5.2.3.

5.3 Markierung

5.3.1 Die Kennzeichnung der Verbraucherverpackung erfolgt gemäß [2] mit der folgenden Klarstellung:

- für ein Produkt aus Vollmilch, Es ist erlaubt, den Massenanteil an Fett im Bereich von „Von … zu …”, in Prozent, mit zusätzlicher deutlich sichtbarer Markierung für jede Charge von Betonwerten des Massenanteils an Fett auf bequeme Weise;

- Für das fettfreie Produkt darf der Massenanteil an Fett angegeben werden;

- für ein Produkt aus Vollmilch, Es ist erlaubt, den Lebensmittel- und Energiewert im Bereich „Von …zu …”In Prozent oder Gramm, und Joule oder Kalorien (oder ein Vielfacher oder ein Dezimalbruch in Einheiten der angegebenen Werte), beziehungsweise.

5.3.2 Kennzeichnung der Gruppenverpackung, Mehrweg- und Transportverpackung Transportverpackung gemäß [2] mit Anbringen von Manipulationszeichen und Warnschildern: "Von Sonnenlicht fernhalten" und "Grenztemperatur" geben die minimalen und maximalen Temperaturwerte gemäß GOST an 14192, normative und technische Dokumente, die im Hoheitsgebiet von Staaten tätig sind, die die Norm übernommen haben.

5.3.3 Bei einer transparenten Polymerbandmaterialmarkierung auf der Seitenfläche der Gruppenverpackung, Transportverpackungen und Umverpackungen sind nicht zulässig. Die Kennzeichnung dient in diesem Fall als sichtbare Etiketten auf der Verbraucherverpackung oder Gruppenverpackung, oder ein Versandbehälter, ergänzt durch Angaben zur Stückzahl und zum Bruttogewicht. Verschleierungsetiketten, einschließlich Gebrauchsspuren, auf das Laubohr aufgetragen oder auf andere Weise darstellen.

5.4 Verpackung

5.4.1 Verpackungen und Materialien, die zum Verpacken und Versiegeln von Produkten verwendet werden, müssen den Anforderungen von entsprechen [3], der Dokumente, unter denen sie gemacht werden, und um die Qualität und Sicherheit der Produkte während des Transports zu gewährleisten, Speicherung und Implementierung.

5.4.2 die Bildung eines Gruppenpakets gemäß GOST 25776.

5.4.3 Transportpakete nach GOST gebildet 23285 und GOST 26663.

5.4.4 Das Stapeln der Transportverpackung erfolgt so, dass die Markierungen mindestens eine Einheit Verbraucherverpackung und / oder Gruppenverpackung und / oder Transportbehälter und / oder wiederverwendbare Verpackung auf jeder Seite der Transportverpackung sichtbar sind.

Das Stapeln der Transportverpackung erfolgt so, dass die Sicherheit der unteren Ränge der Verbraucherverpackung und / oder der Gruppenverpackung und / oder der Transportbehälter und / oder der wiederverwendbaren Verpackung ohne Verformung gewährleistet ist.

Verpackungsprodukt, das in den hohen Norden und in gleichwertige Gebiete verschickt werden soll, durchgeführt nach GOST 15846.

5.4.5 Zulässige negative Abweichung vom Nettoinhalt des Nennwerts nach GOST 8.579.

6 Akzeptanzregeln

6.1 Annahmeregeln GOST 26809 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

6.2 Das Produkt wird hinsichtlich Qualität und Sicherheit gemäß Abschnitt kontrolliert 5, in Übereinstimmung mit dem in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Produktionskontrollprogramm.

7 Kontrollmethoden

7.1 Auswahl und Vorbereitung der Proben für die Analyse - nach GOST 26809 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.2 das Erscheinungsbild definieren, Textur, Farbe und Charakterisierung organoleptisch gemäß den Anforderungen von 5.1.2.

7.3 Bestimmung von Geschmack und Geruch - nach GOST 28283 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.4 Volumen- oder Gewichtsbestimmung - nach GOST 3622, Temperatur des mit dem Unternehmen in Rede stehenden Produkts - laut GOST 26754 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.5 Bestimmung des Massenanteils an Fett - nach GOST 5867 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.6 Bestimmung des Massenanteils an Protein - nach GOST 23327 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.7 Bestimmung des Massenanteils von SOMO durch Berechnung auf der Grundlage eines Massenanteils von Feststoffen und Fett oder gemäß den im Hoheitsgebiet der Staaten, die die Norm übernommen haben, geltenden normativen Dokumenten. Bestimmung des Massenanteils von Trockensubstanzen - nach GOST 3626 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.8 Bestimmung der Reinheit durch GOST 8218 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.9 Bestimmung der Dichte GOST 3625 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.10 Bestimmung der titrierbaren Säure - nach GOST 3624 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.11 die Definition von Leistungsindikatoren für die Wärmebehandlung:

- Pasteurisierung (Test auf Phosphatase oder Peroxidase) - Laut GOST 3623 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben;

- Sterilisation, UHT-Behandlung (mit aseptischer Abfüllung) (Einhaltung der Anforderungen der industriellen Sterilität) - gemäß den im Hoheitsgebiet der Staaten, die den Standard übernommen haben, geltenden normativen Dokumenten.

7.12 Bestimmung toxischer Elemente:

- führen - GOST 26932 und GOST 30178, GAST 30538 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben;

- Arsen - GOST 30538 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben;

- Cadmium - GOST 26933, GAST 30178, GAST 30538 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben;

- Quecksilber - GOST 26927 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.13 die Definition von Pestiziden - nach GOST 23452 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.14 Bestimmung von Mykotoxinen (Aflatoxin M1) - Laut GOST 30711 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben.

7.15 Bestimmung von Antibiotika - gemäß den im Hoheitsgebiet der Staaten, die den Standard übernommen haben, geltenden normativen Dokumenten.

7.16 Bestimmung von Radionukliden gemäß den im Hoheitsgebiet der Staaten geltenden Vorschriften, die die Norm übernommen haben.

7.17 die Definition von GVO, Melamin, Dioxine (im Falle vernünftiger Annahmen über ihre mögliche Anwesenheit) - gemäß den im Hoheitsgebiet der Staaten, die den Standard übernommen haben, geltenden normativen Dokumenten.

7.18 die Definition mikrobiologischer Parameter:

Kmafanm, CGB (Coliforme) - Laut GOST 9225 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben;

- S.. aureus - laut GOST 30347 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben;

Pathogene Mikroorganismen, einschließlich Salmonellen - laut GOST 30519 und geltende Vorschriften im Hoheitsgebiet von Staaten, die den Standard übernommen haben;

- L.. monocytogenes Listeria - gemäß den im Hoheitsgebiet der Staaten, die den Standard übernommen haben, geltenden normativen Dokumenten.

8 Transport und Lagerung

8.1 Produkttransporterowych spezialisierte Transportmittel gemäß den Regeln für den Transport von verderblichen Gütern mit diesem Transportmittel.

8.2 Transport- und Lagerprodukte werden laut GOST in die Regionen im hohen Norden und in gleichgestellte Gebiete geliefert 15846.

8.3 Das Produkt ist pasteurisiert, geklärt, ultrapasteurisiert (ohne aseptische Abfüllung) bei Temperatur gelagert (4± 2) ° C..

Das Produkt wird sterilisiert und ultrapasteurisiert (mit aseptischer Abfüllung) gespeichert bei 2 ° C bis 25 ° C..

Die Haltbarkeit des Produkts seit dem Ende des technologischen Prozesses legt fest, dass der Hersteller den Anforderungen normativer Rechtsakte im Bereich der Lebensmittelsicherheit unterliegt.

Literaturverzeichnis

[1] Technische Vorschriften der Zollunion TR TC 021/2011 "Über Lebensmittelsicherheit"
[2] Technische Vorschriften der Zollunion TR CU 022/2011 "Lebensmittelprodukte hinsichtlich ihrer Kennzeichnung"
[3] Technische Vorschriften der Zollunion TR CU 005/2011 "Zur Sicherheit der Verpackung"