GAST 10178-85 Portlandzement und Portlandschlackenzement. Spezifikationen (Mit den Änderungsanträgen Nr. 1, 2)

GAST 10178-85 Portlandzement und Portlandschlackenzement. Spezifikationen (Mit den Änderungsanträgen Nr. 1, 2).

GAST 10178-85

Gruppe Ж12

ZWISCHENSTANDARD

PORTLAND CEMENT UND PORTLAND SLAG CEMENT

Spezifikationen

Portlandzement und Portland-Hochofenschlackenzement. Spezifikationen

ISS 91.100.10
OKP 57 3100, 3290 57,
57 3310, 3320 57

Datum der Einführung 1987-01-01


INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Baustoffindustrie der UdSSR

2. GENEHMIGT UND IN EFFEKT durch Beschluss des Staatlichen Komitees der UdSSR für den Bau von 10.07.85 N 116

Änderungs-Nr. 2 von der zwischenstaatlichen wissenschaftlichen und technischen Kommission zur Normung übernommen, technische Vorschriften und Zertifizierung im Bauwesen (MNTKS) 20.05.98

Über die Annahme der Änderungen wurde abgestimmt:

Der Name des Staates Der Name des Aufbaus der Regierungsbehörde
Die Republik Armenien Das Ministerium für Stadtentwicklung der Republik Armenien
Die Republik Weißrussland Bau und Architektur der Republik Belarus
Die Republik Kasachstan Die Agentur für Bau- und Architektur- und Stadtplanungskontrolle der Republik Kasachstan
Kirgisische Republik Staatliche Aufsichtsbehörde für Architektur und Bauwesen unter der Regierung der Kirgisischen Republik
Die Republik Moldau Das Ministerium für territoriale Entwicklung, Bau- und Kommunaldienstleistungen der Republik Moldau
Russische Föderation Der Gosstroy von Russland
Die Republik Tadschikistan Gosstroy der Republik Tadschikistan

3. Der Standard entspricht vollständig ST SEV 5683-86

4. GOST ERSETZEN 10178-76

5. REFERENZ NORMATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Auf die Bezeichnung des Referenzdokuments wird verwiesen Die Artikelnummer, App
GAST 310.1-76 3.1
GAST 310.2-76 3.1
GAST 310.3-76 3.1
GAST 310.4-81 3.1, Anhang A
GAST 3476-74 1.5
GAST 4013-82 1.5
GAST 5382-91 3.2
GAST 6613-86 1.10
GAST 30515-97 Einführung, 1.2, 4.1
SNiP 82-02-95 Anhang A

6. AUFLAGE (Dezember 2004) mit Änderungen Nr. 1, 2 im April genehmigt 1988, November 1998 (RECHT 8-88, 3-99), Änderung (ICS 6-2001)

NEUAUSGABE (Stand Oktober 2008)

Diese Norm gilt für Zement und Verwendungszweck auf Basis von Portlandzementklinker.

Der Standard gilt nicht für Zemente, die besonderen Anforderungen entsprechen müssen und die nach einschlägigen Normen und Spezifikationen hergestellt werden.

Einstufung, Begriffe und Definitionen - laut GOST 30515.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1, 2).

1. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

1.1. Der Zement muss gemäß den Anforderungen dieser Norm für technologische Vorschriften hergestellt werden, die auf die vom Ministerium vom Hersteller vorgeschriebene Weise genehmigt wurden.

1.2. Die Materialzusammensetzung des Zements ist in folgende Typen unterteilt:

- Portland-Zement (ohne mineralische Zusätze);

- Portlandzement mit Zusatzstoffen (mit den aktiven mineralischen Zusätzen nicht mehr als 20%);

- Portland Blaszement (mit Zusatzstoffen granulierte Schlacke mehr als 20%).

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 2).

1.3. Für die Druckfestigkeit im Alter von 28 Tagen werden Zemente in Typen unterteilt:

- Portland-Zement - 400, 500, 550 und 600;

- Portlandschlackenzement - 300, 400 und 500;

- Portlandzement schnell abbinden - 400 und 500;

die schnell aushärtende Schlacke Portlandzement - 400.

Hinweis. Erlaubt mit Genehmigung des Minstroymaterials die Herstellung von Portlandzement mit mineralischen Zusatzstoffen 300.

1.4. Die Bezeichnung Zement besteht aus:

- Name der Zementart - Portlandzement, Portlandzement blasen. Erlaubt die Verwendung von Abkürzungen für die Namen von PTS bzw. shpts;

- Markenzement nach Anspruch 1.3;

bezeichnen den maximalen Gehalt an Additiven im Zement gemäß Anspruch 1.6: D0, D5, D20;

bezeichnen den schnell aushärtenden Zement - B.;

bezeichnen die Plastifizierung und Wasserabweisung von Zement - PL, GF;

Die Bezeichnung des aus der Klinkerzusammensetzung abgeleiteten Zements normalisierte sich, - N.;

die Bezeichnung der vorliegenden Norm.

Beispiel für die Bezeichnung der Portlandzementqualität 400, mit dem Zusatz von bis zu 20%, schnelle Einstellung, plastifiziert:

Portlandzement 400-D20-B - PL GOST 10178-85

Zulässige Bezeichnung (ausgenommen Lieferung von Zement für den Export):

PTS 400-D20-B - PL GOST 10178-85

(Änderung. ICS N. 6-2001).

1.5. Bei der Herstellung von Zementen verwendet:

- Klinker, auf die chemische Zusammensetzung entsprechend den technologischen Vorschriften. Massenanteil von Magnesiumoxid (MgO) im Klinker sollte nicht mehr sein als 5%.

Für einzelne Unternehmen in der Liste der Minstroymaterialie der UdSSR genehmigt, in Verbindung mit der Besonderheit der chemischen Zusammensetzung der verwendeten Rohstoffe erlaubte der MgO-Gehalt im Klinker mehr als 5% aber nicht mehr als 6%, vorausgesetzt, dass sich die Gleichmäßigkeit des Volumens des Zements ändert, wenn er im Autoklaven getestet wird;

- Gipsgestein nach GOST 4013. Erlaubte die Verwendung von Phosphogips, Borovitsa, Perogien in der entsprechenden normativen technischen Dokumentation;

- granulierte Hochofenschlacke oder Elektrotermometrie nach GOST 3476 und andere aktive mineralische Zusatzstoffe gemäß der entsprechenden normativ-technischen Dokumentation;

- Zusatzstoffe, die die grundlegenden Eigenschaften des Zements regulieren, und technologische Zusätze gemäß der entsprechenden normativ-technischen Dokumentation.

1.6. Der Massenanteil in den zementaktiven Mineraladditiven muss den in Tabelle 1 angegebenen Werten entsprechen.

Tabelle 1

Die Bezeichnung des Zements Aktiver Mineralzusatz, % nach Gewicht
Gerade Einschließlich
granulierte Hochofenschlacke und Elektrotermometrie sedimentären Ursprungs, außer Gliese andere aktiv, einschließlich Glier
PTS-D0 Nicht erlaubt
PC-D5 Zu 5 Zu 5 Zu 5 Zu 5
PTS-D20, PTS-D20-B SV. 5 zu 20 Bis zu 20 Zu 10 Bis zu 20
VON SHPTS, SHPTS-B SV. 20 zu 80 SV. 20 zu 80 Zu 10

Es ist akzeptabel, einen Teil der mineralischen Zusätze in Zementen aller Arten von Zusätzen zu ersetzen, die die Aushärtung beschleunigen, oder die Festigkeit des Zements zu erhöhen, ohne dessen Konstruktion und technische Eigenschaften zu verschlechtern (kranti, Sulfoaluminat- und selbstwirksame Produkte, kalzinierter Alunit und Kaolin). Der Gesamtmassenanteil dieser Additive sollte nicht mehr als betragen 5% der Zementmasse.

(Änderung. ICS N. 6-2001).

1.7. Die Zugfestigkeit von Zement Biege- und Druckfestigkeit sollte nicht unter den in Tabelle 2 angegebenen Werten liegen.

Tabelle 2

Die Bezeichnung des Zements Garantiert
Kennzeichen
Zerreißfestigkeit, MPa (kgf / cm)
in einer Kurve im Alter, Tag bei Kompression im Alter von, Tage
3 28 3 28
PTS-D0, PC-D5,

PTS-D20, shpts

300 4,4 (45) 29,4 (300)
400 5,4 (55) 39,2 (400)
500 5,9 (60) Von 49.0 (500)
550 6,1 (62) 53,9 (550)
600 6,4 (65) Das 58.8 (600)
PTS-D20-B 400 3,9 (40) 5,4 (55) 24,5 (250) 39,2 (400)
500 4,4 (45) 5,9 (60) Von 27.5 (280) Von 49.0 (500)
SHPTS-B 400 3,4 (35) 5,4 (55) 21,5 (220) 39,2 (400)

Der Hersteller muss die Aktivität während des Dampfens von Zement für jede Charge bestimmen .

1.2-1.7. (Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1).

1.8. Der Zement muss eine gleichmäßige Volumenänderung der Probekörper durch Kochen in Wasser aufweisen, und wenn der Gehalt an MgO im Klinker mehr als 5% im Autoklaven.

1.9. Die anfängliche Abbindezeit des Zements sollte frühestens erfolgen 45 Protokoll, und spätestens dann enden 10 Stunden ab dem Beginn des Mischens.

1.10. Die Feinheit des Zements sollte so sein, dass beim Sieben von Zementproben durch das Sieb mit Maschen N 008 GAST 6613 hielt nicht weniger als 85% durch Massensiebprüfung.

1.11. Massenfraktion von Schwefelsäureanhydrid (SO3) im Zement muss den Anforderungen von Tabelle 3 entsprechen.

Tabelle 3

Die Bezeichnung des Zements SO3, % nach Gewicht
Nicht weniger als Nicht mehr
PTS 400-D0, PC 500-D0, PC 300-D5, PTS 400-D5,
PTS 500-D5, 300 PTS-D20, PC 400-D20, PC 500-D20
1,0 3,5
550 PTS-D0, PTS 600-D0, PC 550-D5, 600 PTS-D5,
550 PTS-D20, 600 PTS-D20, PC 400-D20-B, PC 500-D20-B
1,5 4,0
SHPTS 300, SHPTS 400, 500 SHPTS, SHPTS 400-B 1,0

1.12. Einführung in den Zement während des Mahlens spezielle wasserdichte plastifizierende oder oberflächenaktive Zusätze in einer Menge von nicht mehr als 0,3% der Zementmasse in Bezug auf Trockensubstanzzusätze.

Oder plastifizierter hydrophober Zement muss nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher geliefert werden.

Oder plastifizierter hydrophober Zement sollte nicht mit Superplastifizierungsmitteln bei der Herstellung von Betonmischungen an Verbraucher geliefert werden.

Die Mobilität einer zement-sandigen Strukturlösung 1:3 von plastifizierten Zementen aller Art sollte so sein, dass beim Wasser-Zement-Verhältnis, gleich 0,4, Der RASPLAV-Standardkegel war nicht kleiner als 135 mm.

Der hydrophobe Zement sollte währenddessen kein Wasser in sich aufnehmen 5 Minen ab dem Moment des Ziehens ziehen Wassertropfen auf die Oberfläche des Zements.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1; Änderung. ICS N. 6-2001).

1.13. Bei der Zementherstellung ermöglichte die Intensivierung des Mahlprozesses die Einführung von technologischen Additiven, ohne die Qualität des Zements zu beeinträchtigen, in einer Menge von nicht mehr als 1%, einschließlich Bio nicht mehr als 0.15% Gewicht des Zements.

Die Wirksamkeit der Verwendung von Prozessadditiven, und das Fehlen ihres negativen Einflusses auf die Eigenschaften von Beton muss durch die Ergebnisse von Zement- und Betontests bestätigt werden.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1).

1.14. Für Betonstraßen- und Flugplatzbeläge, Betondruck- und Nichtdruckrohre Stahlbetonschwellen, Brückenstrukturen, Säulen, Unterstützungen von Hochspannungsleitungen, Kontaktnetz des Schienenverkehrs und der Beleuchtung wird der Zement geliefert, hergestellt auf der Basis einer Klinkerzusammensetzung, normalisiert mit dem Gehalt an Tricalciumaluminat (C3A) in einer Menge von nicht mehr als 8% nach Gewicht.

Für diese Produkte muss nach Absprache mit dem Verbraucher eine der folgenden Arten zum Zementieren geliefert werden:

- PTS 400-D0-N, PC 500-D0-N - für alle Produkte;

- PTS 500-D5-N - für Rohre, Schläfer, Stangen, Brückenstrukturen, unabhängig von Zusatzstoffen (Für Druckleitungen ist die Zementgruppe I oder II über die Wirksamkeit des Dampfens gemäß Anhang A zu liefern;

- PTS 400-D20-N, PC 500-D20-N - für Straßen- und Flugplatzbeläge aus Beton bei Verwendung in einer additiven granulierten Schlacke in einer Menge von nicht mehr als 15%.

Die anfängliche Abbindezeit von Portlandzement für Betonstraßen- und Flugplatzbeläge sollte frühestens erfolgen 2 h Zement für Rohr - nicht früher als 2 Stunden und 15 Minuten nach Beginn des Mischens des Zements. Nach Vereinbarung mit dem Verbraucher erlaubt jede andere Abbindezeit.

Die spezifische Oberfläche des Portlandzements mit Schlackenzusatz für Straßen- und Flugplatzbeläge aus Beton muss mindestens betragen 280 m / kg.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1, 2).

1.15. Massenanteil von Alkalioxiden (Na2O und K2O) in Bezug auf Na2O (Na2O + 0,658K2O) in Zementen zur Herstellung von massiven Betonkonstruktionen unter Verwendung von reaktiven Zuschlagstoffen, im Einvernehmen mit dem Verbraucher festgelegt.

1.16. Massenanteil der Alkalioxide im Zement, hergestellt mit belitovogo (Nephelin) des Schlamms in Bezug auf Na2O sollte nicht mehr als sein 1.20%.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1).

1.17. (Gelöscht, Rev.. N 2).

1.18. Der Hersteller muss den Zement auf Anzeichen einer falschen Einstellung prüfen, aber nicht weniger als 20% der versendeten Chargen.

(Hinzugefügt, Rev.. N 1).

2. ANNAHMEBESTIMMUNGEN

2.1. Die Abnahme des nach GOST hergestellten Zements 30515.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 2).

2.2. Eine Gruppe von Zementen zur Wirksamkeit der Dampfhärtung ist in Anhang A angegeben.

(Hinzugefügt, Rev.. N 2).

3. TESTMETHODEN

3.1. Bestimmung der physikalisch-mechanischen Eigenschaften von nach GOST hergestellten Zementen 310.1 - GAST 310.4.

3.2. Chemische Analyse von Klinker und Zement nach GOST 5382.

Bei gleichem Massenanteil in der Klinge aus Magnesiumoxid (MgO) wird entsprechend der Akzeptanz der Produktionskontrolle eingestellt.

3.3. Die Art und Menge der Zusatzstoffe im Zement wird nach der Methode der Mutterorganisation für die staatliche Prüfung des Zements in der im Werk ausgewählten Probe bestimmt.

3.4. (Gelöscht, Rev.. N 2).

3.5. Die Anzeichen einer falschen Einstellung des Zementtests nach der Methode der Mutterorganisation für staatliche Tests.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1).

3.6. (Gelöscht, Rev.. N 1).

4. VERPACKUNG, MARKIERUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Verpackung, Markierung, Transport und Lagerung von Zement erfolgen nach GOST 30515.

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 2).

5. GARANTIE DES HERSTELLERS

5.1. Der Hersteller garantiert die Konformität des Zements mit allen Anforderungen dieser Norm, vorbehaltlich der Transport- und Lagerbedingungen, wenn er im darin befindlichen Container versandt wird 45 Tage nach dem Versand für früh und 60 Tage für andere Zemente, und bei Lieferung in loser Schüttung - am Tag des Eingangs des Zements beim Verbraucher, aber nicht mehr als 45 Tage nach dem Versand für früh und 60 Tage für andere Zemente.

Sec. 5. (Geänderte Ausgabe, Rev.. N 1).

Anhang A (informativ). Die Verteilung von Zement auf die Wirksamkeit des Dampfens

Anhang A
(Referenz)

Die Gruppe über die Wirksamkeit des Dampfens Art des Zements Die Grenze der Druckfestigkeit nach dem Dämpfen, MPa (kgf / cm²), für Zementmarken
300 400 500 550-600
1 PTS Mehr als 23 (230) Mehr als 27 (270) Mehr als 32 (320) Über 38 (380)
Shpts Mehr als 21 (210) Mehr als 25 (250) Mehr als 30 (300)
2 PTS Von 20 zu 23
(200 zu 230)
Von 24 zu 27
(240 zu 270)
Von 28 zu 32
(von 280 zu 320)
Von 33 zu 38
(von 330 zu 380)
Shpts Von 18 zu 21
(180 zu 210)
Von 22 zu 25
(220 zu 250)
Von 26 zu 30
(von 260 zu 300)
3 PTS Weniger als 20 (200) Weniger als 24 (240) Weniger als 28 (280) Weniger als 33 (330)
Shpts Mindestens 18 (180) Weniger als 22 (220) Weniger als 26 (260)
Hinweis. Für Portlandzement und Schlacke wurde im Portlandzementmodus das Dämpfen gemäß GOST akzeptiert 310.4: Gesamtlänge 12-13 h bei 80 ° C. (im Gegensatz zum SNiP 82-02, wo Schlacke Portlandzement durch die Art des Strömens eine Gesamtdauer von angenommen 16-18 Stunden bei einer Temperatur von 90-95 ° C.).

(Geänderte Ausgabe, Rev.. N 2; Änderung. ICS N. 6-2001).